label
Label - wie mache ich das?
Wende Dich an die GVL www.gvl.de - die machen das und dort bekommst Du auch die Bedingungen die zu erfüllen sind um sowas zu machen.
...Erfahrungsbericht...
Wollt Ihr ein eigenes Label gründen? Dann macht Euch auf eine Menge Bürokratie gefasst!
Um ein Label zu gründen und von der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) einen LC-Code zu bekommen, muss man (bei der GVL) einen Antrag auf Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages für Tonträgerhersteller und der damit verbundenen Labelcode-Vergabe stellen. Das hört sich nicht nur so an, das ist Bürokratie in ihrer reinsten Form...
Ihr solltet viel Zeit mitbringen, das sei schon vorab gesagt, wir haben vom ersten Telefonat mit der Bitte um Zusendung dieses ominösen Antragsformulars bis zur Zusendung unseres heißersehnten Labelcodes 5 Monate benötigt, die kurzweilig gespickt waren mit allerlei Schriftverkehr in beide Richtungen.
Die GVL hat an den Vertragsabschluss einige Bedingungen geknüpft, die erfüllt sein müssen bzw. müssen auch einige Unterlagen beigebracht werden:
- Die GVL schließt nur Wahrnehmungsverträge mit Firmen und Gewerbetreibenden. Als Nachweis bei einer GmbH wird die Kopie der Handelsregistereintragung benötigt, bei einer GmbH i.Gr. (in Gründüng) die Kopie der notariellen Gründungsurkunde. Bei Personengesellschaften oder GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) benötigt die GVL die Kopie der Gewerbeanmeldung.
- Ein Wahrnehmungsvertrag wird grundsätzlich erst nach Vorliegen der ersten Veröffentlichung abgeschlossen. Notwendigerweise kann die erste Veröffentlichung vom Druck her nicht mit dem Labelcode versehen werden, das muss in dem Fall mit Klebeetiketten erfolgen.
- Die Rechnungskopie des beauftragten Presswerkes, die sich auf die Veröffentlichung bezieht.
- Angabe der Adressen von Geschäften, in denen die Tonträger erhältlich sind (Hierzu zählt auch der eigene Internetshop!)
- Belegexemplar der Veröffentlichung
- Angabe der Mindeststückzahl
- Kopien der Lizenzverträge mit sämtlichen Künstlern, die an der Produktion beteiligt waren - auch diejenigen, die kein Geld dafür erhalten haben! (Muster d. Künstlerverträge im Downloadbereich)
- Das Deutsche Musikarchiv muss ebenfalls eine Pflichtbemusterung erhalten.
- Die GVL möchte dann gerne noch wissen, wann die nächste/n Produktion(en) auf den Markt kommen.
- 2 Aufkleber für die erste Produktion aus der das Label hervorgeht (wenn dies nicht schon auf dem Booklet der CD zu ersehen ist)
Wenn Ihr dann den Wahrnehmungsvertrag mit dem LC-Code endlich habt, müsst Ihr mit der Pflichtbemusterung beginnen. Die besteht aus ca. 50 Adressen von Musikarchiven, an die Ihr je ein Belegexemplar senden müsst. (Die Liste erhaltet Ihr aber von der GVL, müsst Ihr Euch nicht mühsam zusammensuchen...)
Ihr seht, Ihr braucht ´ne Menge Durchhaltevermögen und gute Nerven, um den (Papier-) Krieg mit der GVL durchzustehen! Aber wenn Ihr das geschafft habt, seid Ihr wirklich gewappnet für den Rest Eures Lebens ;o)
Um ein Label zu gründen und von der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) einen LC-Code zu bekommen, muss man (bei der GVL) einen Antrag auf Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages für Tonträgerhersteller und der damit verbundenen Labelcode-Vergabe stellen. Das hört sich nicht nur so an, das ist Bürokratie in ihrer reinsten Form...
Ihr solltet viel Zeit mitbringen, das sei schon vorab gesagt, wir haben vom ersten Telefonat mit der Bitte um Zusendung dieses ominösen Antragsformulars bis zur Zusendung unseres heißersehnten Labelcodes 5 Monate benötigt, die kurzweilig gespickt waren mit allerlei Schriftverkehr in beide Richtungen.
Die GVL hat an den Vertragsabschluss einige Bedingungen geknüpft, die erfüllt sein müssen bzw. müssen auch einige Unterlagen beigebracht werden:
- Die GVL schließt nur Wahrnehmungsverträge mit Firmen und Gewerbetreibenden. Als Nachweis bei einer GmbH wird die Kopie der Handelsregistereintragung benötigt, bei einer GmbH i.Gr. (in Gründüng) die Kopie der notariellen Gründungsurkunde. Bei Personengesellschaften oder GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) benötigt die GVL die Kopie der Gewerbeanmeldung.
- Ein Wahrnehmungsvertrag wird grundsätzlich erst nach Vorliegen der ersten Veröffentlichung abgeschlossen. Notwendigerweise kann die erste Veröffentlichung vom Druck her nicht mit dem Labelcode versehen werden, das muss in dem Fall mit Klebeetiketten erfolgen.
- Die Rechnungskopie des beauftragten Presswerkes, die sich auf die Veröffentlichung bezieht.
- Angabe der Adressen von Geschäften, in denen die Tonträger erhältlich sind (Hierzu zählt auch der eigene Internetshop!)
- Belegexemplar der Veröffentlichung
- Angabe der Mindeststückzahl
- Kopien der Lizenzverträge mit sämtlichen Künstlern, die an der Produktion beteiligt waren - auch diejenigen, die kein Geld dafür erhalten haben! (Muster d. Künstlerverträge im Downloadbereich)
- Das Deutsche Musikarchiv muss ebenfalls eine Pflichtbemusterung erhalten.
- Die GVL möchte dann gerne noch wissen, wann die nächste/n Produktion(en) auf den Markt kommen.
- 2 Aufkleber für die erste Produktion aus der das Label hervorgeht (wenn dies nicht schon auf dem Booklet der CD zu ersehen ist)
Wenn Ihr dann den Wahrnehmungsvertrag mit dem LC-Code endlich habt, müsst Ihr mit der Pflichtbemusterung beginnen. Die besteht aus ca. 50 Adressen von Musikarchiven, an die Ihr je ein Belegexemplar senden müsst. (Die Liste erhaltet Ihr aber von der GVL, müsst Ihr Euch nicht mühsam zusammensuchen...)
Ihr seht, Ihr braucht ´ne Menge Durchhaltevermögen und gute Nerven, um den (Papier-) Krieg mit der GVL durchzustehen! Aber wenn Ihr das geschafft habt, seid Ihr wirklich gewappnet für den Rest Eures Lebens ;o)
Re: ...Erfahrungsbericht.../Ergänzung
die Muster sind hier natürlich nicht im Downloadbereich... den Artikel hatte ich mal in der eigenen Musikercommunity gepostet... will hier jetzt aber keine Werbung machen, das gehört sich einfach nicht.- Kopien der Lizenzverträge mit sämtlichen Künstlern, die an der Produktion beteiligt waren - auch diejenigen, die kein Geld dafür erhalten haben! (Muster d. Künstlerverträge im Downloadbereich)
Mittlerweile versendet die GVL diese Liste nicht mehr, ihr könnt sie aber über die IFPI erhalten (laut Auskunft der GVL).Wenn Ihr dann den Wahrnehmungsvertrag mit dem LC-Code endlich habt, müsst Ihr mit der Pflichtbemusterung beginnen. Die besteht aus ca. 50 Adressen von Musikarchiven, an die Ihr je ein Belegexemplar senden müsst. (Die Liste erhaltet Ihr aber von der GVL, müsst Ihr Euch nicht mühsam zusammensuchen...)
Gruss aus Kiel
Sonja
.. ja, am besten kommt ihr einfach zu BonnBoomMusic.de .. die haben das schon hinterisch -> http://www.bonnboommusic.de
Gruß, Mischy ( LebensWeGe.com )
Gruß, Mischy ( LebensWeGe.com )
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