Wer weiß denn genau, wie es sich mit den Rechten bzw. Genehmigungen usw. verhält, wenn wir auf unserer nächsten CD Coversongs veröffentlichen wollen !? Wenn jemand die genaue Vorgehensweise kennt, wäre ich um verständliche (komme aus Ostfriesland ) Antwort sehr dankbar !!
P.S.: Sind noch nicht bei der GEMA gemeldet und produzieren alles in Eigenregie !
Dann schreibt mal
Gruß
Lefty
www.weathercock.de
Coversongs !
Da wir den Text verändert haben ergibt sich ein anderes Problem:
Müssen bei Coverversionen die Verlage/Komponisten um Genehmigung gefragt
werden?
Grundsätzlich darf jedes bereits veröffentlichte Musikstück im Original
gecovert werden. Wird jedoch an der Komposition oder am Text etwas verändert,
bedarf es der Genehmigung der Rechteinhaber (Urheberpersönlichkeitsrecht §12,
§13, §14 UrhG). Dies betrifft auch Werkkürzungen. Im Zweifelsfall sind die
entsprechenden Rechtinhaber zu kontaktieren.
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