gema und online-verwertung von eigenkompositionen

Gast

gema und online-verwertung von eigenkompositionen

Beitragvon Gast » 27. Jan 2005, 11:14

hallo zusammen,

nachdem ich mich mehrmals vergeblich bei der gema um auskunft bemüht habe, hoffe ich hier um klärung.

der sachverhalt: ich möchte auf meiner homepage einen teil meiner eigenen gema-gemeldeten stücke zum kostenlosen download anbieten. so wie ich das verstanden habe, muss ich dafür geld bezahlen (ca 25 cent pro download), bekomme aber auch was von der gama zurück. hält sich das die waage oder zahle ich letztendlich drauf? sind kurzversionen (bis 1 minute) ohne gema anmeldbar? was ist überhaupt der letzte stand der dinge, was die online-lizensierung angeht? die gema lässt ihre mitglieder was diese informationen angeht leider im regen stehen.

viele fragen... ich hoffe auf rege beteiligung. danke schon mal

brillosardo

DaveDJ

Re: gema und online-verwertung von eigenkompositionen

Beitragvon DaveDJ » 31. Jan 2005, 11:39

hallo zusammen,

nachdem ich mich mehrmals vergeblich bei der gema um auskunft bemüht habe, hoffe ich hier um klärung.

der sachverhalt: ich möchte auf meiner homepage einen teil meiner eigenen gema-gemeldeten stücke zum kostenlosen download anbieten. so wie ich das verstanden habe, muss ich dafür geld bezahlen (ca 25 cent pro download), bekomme aber auch was von der gama zurück. hält sich das die waage oder zahle ich letztendlich drauf? sind kurzversionen (bis 1 minute) ohne gema anmeldbar? was ist überhaupt der letzte stand der dinge, was die online-lizensierung angeht? die gema lässt ihre mitglieder was diese informationen angeht leider im regen stehen.

viele fragen... ich hoffe auf rege beteiligung. danke schon mal

brillosardo
Klar zahlste drauf den Du bekommst den teil zurück der Dir eben vertraglich zusteht......% prozentual

Umso mehr DL um so teuerer wirds.

Man kann den eigenen Vertrieb online ja auch aus dem Vertrag streichen. ob das nachträglich geht . ...keine Ahnung

Btw.: bei der gema anmelden lohnt sich nur wenn ein riesen Deal ansteht... viele Airplays und CD Verkäufe oder online-verkauf... ansonste ...Gema sucks.

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django
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Beitragvon django » 11. Feb 2008, 17:51

jipp. das geht nachträglich. man kann teile des wahrnehmungsvertrages aufkündigen. und ja, natürlich macht die GEMA keine anstrengungen zur aufklärung, denn sonst würden vermutlich 20% der beiträge und lizenzen wegbrechen. behaupte ich mal vorsichtig!
aufgepasst im strassenverkehr :)


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