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oliver2006
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Beitragvon oliver2006 » 25. Jan 2006, 10:11

Hallo,
ich möchte bei einer öffentlichen Veranstaltung zu einem Halbplayback eines bekannten Songs eine Gesangsdarbietung erbringen.
Darf ich das ?
Der Veranstalter zahlt GEMA-Gebühren/Abgaben.

Vielen Dank schon einmal im Voraus für eure Hilfe.

Gruß
Oliver

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Beitragvon strassi » 28. Jan 2006, 01:47

solange die GEMA berücksichtigt wird, dürfte dem nichts im Wege stehn.
strassi

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track4
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Beitragvon track4 » 28. Jan 2006, 14:28

der veranstalter hat dafür sorge zu tragen das die gema gebühren abgetreten werden (entweder pauschal oder gemäß einer titel-liste). die titel-liste ist ein vordruck für live dargebotene urheberrechtlich geschützte werke. wenn der VA sowas nicht vorliegen hat, dann sollte es reichen wenn du ihm deine playlist gibst und der müsste sich dann damit auseinandersetzen.
Dein track4 Team


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