kostenlose MP3's ohne GEMA-Anmeldung

Gast

kostenlose MP3's ohne GEMA-Anmeldung

Beitragvon Gast » 4. Okt 2005, 20:03

Guten Abend allerseits!

Ich wollte mir hier mal eine Information einholen, bezüglich meines kleinen Problems:

Ich habe soeben eine weitergeleitete eMail von einem Freund erhalten, in der folgender Text niedergeschrieben ist:


WARNUNG AN ALLE MUSIKER!

*****************************

Die G E M A hat arbeitslose Rechtsanwälte beauftragt, die Webseiten zu kontrollieren auf unangemeldete Hörproben. Uns, sowie einen meiner Mitmusiker hat es schon erwischt! Die Strafen sind unverhältnismäßig hoch und belaufen sich auf ca. 25.000.- Euro und mehr je nach dem wie lange ihr schon Demos auf der HP habt und wie viele Male diese angeklickt wurden und heruntergeladen wurden! Reine Abzocke!!! Also meldet rechtzeitig an und macht das publik, damit nicht mehr von uns pleite gemacht werden!!!

Die Titel auf der Website müssen bei der GEMA angemeldet und dürfen nicht zum runterladen sein! (rechte Maus), sondern müssen gestreamt angeboten werden und nicht länger als 45 Sek. Lang!!! Auch wenn es eigene Titel sind!!! Schickt diesen Newsletter oder einen eigenen an alle Musiker, Sänger, Agenturen, die Ihr kennt und warnt sie!!!


*****************************


Mein Problem:

Meine Band hat 2 selbstkomponierte, nicht bei der GEMA angemeldete oder freigestellte Stücke auf ihrer Page zum kostenlosen Download angeboten.

Ist dieser Newsletter glaubhaft und korrekt oder nur eine hysterische, uninformierte Überreaktion des voreiligen Verfassers?!


Mit freundlichen Grüßen,
LDoH

Justin
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Quatsch

Beitragvon Justin » 5. Okt 2005, 00:07

Eins kann ich dir schon mal sagen! Wenn du nicht bei der GEMA bist, muss du auch nicht zahlen.

Für alle die in der Gema sind, gilt die Satzung der GEMA!

Dort steht geschrieben:
http://www.gema.de/media/de/jahrbuch04/ ... r_gema.pdf

§3 Absatz 2 - ziemlich weit unten:

"Das Vertragsverhältnis kann auch unter Beschränkung auf bestimmte Nutzungsarten
oder auf bestimmte Länder gekündigt werden: hiervon bleiben die
Mitgliedschaftsrechte des Berechtigten unberührt. Für den Erwerb der ordentlichen
Mitgliedschaft oder deren Erhaltung bleiben jedoch die Vorschriften der
§§ 7 und 9 Abschnitt A der Satzung über das Erfordernis eines Mindestaufkommens
maßgebend."

Justin
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nochmal ich

Beitragvon Justin » 5. Okt 2005, 00:10

war ich wohl zu schnell.

Ich für meinen Teil, habe aus meinen Veträgen mit der GEMA das Internet ausgeschloßen und bin laut meines Anwalts auf der sicheren Seite.

Gruß
Justin

Cyron

Beitragvon Cyron » 6. Okt 2005, 02:03

Hi LDoH!

Auf Homerecording.de wurde dieses Thema ebenfalls besprochen... und viele kompetente Antworten gegeben!

http://homerecording.de/modules/newbb/v ... at&order=0

Gruss

Cyron

strassi
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Beitragvon strassi » 7. Okt 2005, 15:28

toll, dass es da diskutiert wird, davon haben die track4 User nur wenig.
strassi

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Justin
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Arbeitslose Rechtsanwälte und die GEMA

Beitragvon Justin » 9. Okt 2005, 10:17

Quelle:
http://66.249.93.104/search?q=cache:PsO ... 4lte&hl=de

"Und so erheiternd der Gedanke, die GEMA habe sich den armen arbeitslosen Rechtsanwälten angenommen, auch sein mag - die Mail ist eine Hoax, Blödsinn, erstunken und erlogen. Mitlerweile wohl auch schon von der GEMA höchst selbst dementiert:

"Nach Auskunft der GEMA vom 04.10.2005 gegenüber dem Popbüro dienen die Kontrollen der Webseiten dazu, um zu prüfen, ob jemand unberechtigt urheberrechtlich geschütze Werke vervielfältigt/verbreitet. Musikgruppen, die nicht in der GEMA sind und nur eigene Songs ins Internet stellen, müssen sich daher nicht vor hohen Zahlungsbescheiden fürchten, da die GEMA hierfür ja gar keine rechtliche Grundlage hat. Allerdings empfiehlt es sich vor Veröffentlichung der Songs eine Kontrollmeldung an die GEMA zu schicken, auf der vermerkt ist, dass nur Eigenkompositionen veröffentlicht werden. Das erleichtert das Verfahren, weil die GEMA sonst im Normalfall immer davon ausgeht, dass urheberrechtlich geschütztes Material verwendet wird. Das selbe Vorgehen empfiehlt sich übrigens auch bei der Produktion von CDs mit eigenen Songs in Kleinstauflage oder on demand. Für GEMA Mitglieder gibt es Sondertarife, wenn sie ihre Musik selbst veröffentlichen." (popbüro)

Mit anderen Worten: Habt ihr einen Vertrag mit der GEMA, dann haltet euch dran. Habt ihr keinen, kann sie euch gar nichts. Die GEMA ist (wie die GEZ) keine Behörde und es gibt keine Sonderregelungen und -gesetze für sie! Also keine Panik"

strassi
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Beitragvon strassi » 10. Okt 2005, 02:29

danke für die Info :D
strassi

rock rulz


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